DAS QUALIFIKATIONSZERTIFIKAT

DAS QUALIFIKATIONSZERTIFIKAT

Am 26. November wurde die "Lizenz", dh die Genehmigung zum Kauf giftiger, sehr giftiger und schädlicher Hygieneartikel (jetzt Pflanzenschutzmittel), durch das neue Zertifikat über die Genehmigung zum Kauf und zur Verwendung ersetzt, das alle betrifft Pflanzenschutzmittel und Hilfsstoffe für den professionellen Gebrauch, unabhängig von ihrer Klassifizierung.

Wann wird es benötigt und wie mache ich es, wenn ich die betreffenden Produkte verwenden möchte?

Die neue Gesetzgebung erweitert die von dieser Regel betroffenen Produkte. Einige Produkte, die online und in Geschäften gekauft werden können, sind jetzt nur gegen Vorlage des Qualifikationszertifikats übertragbar. Beispielsweise wurden alle Lösungen von akariziden Insektiziden, Mineralölen, die bisher in 1-l-Packungen verkauft wurden, für den professionellen Gebrauch verwendet. Es ist daher notwendig, die gleichen Lösungen in Packungen zu wählen, die 500 ml nicht überschreiten.

Dies ist bekannt, da einige noch auf dem Markt befindliche Produkte möglicherweise nicht mehr verfügbar sind, wenn sie nicht in den Mengen konfiguriert sind, die nach den gerade genehmigten neuen Vorschriften erforderlich sind.

... für diejenigen, die das Thema vertiefen möchten:
Zukünftige Käufer / Anwender von Pflanzenschutzmitteln und Hilfsstoffen müssen Kurse von autonomen Regionen und Provinzen besuchen und die Abschlussprüfung positiv bestehen, nachdem sie nachgewiesen haben, dass sie mindestens 75% des Unterrichts besucht haben. Komplizierter als ein Studiengang! Die Teilnahme ist für Kandidaten nicht obligatorisch "Im Besitz eines fünfjährigen Hochschuldiploms oder eines Abschlusses von sogar drei Jahren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Biologie, Natur, Umwelt, Chemie, Pharmazie, Medizin und Veterinärmedizin." (ja, sogar die Ärzte!), die "nur" die Abschlussprüfung bestehen müssen.

mehr wissen

  1. GESETZGEBUNGSVERORDNUNG 14. August 2012, n. 150. Umsetzung der Richtlinie 2009/128 / EG, die einen Rahmen für gemeinschaftliche Maßnahmen zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden schafft.
  2. VERORDNUNG 22. Januar 2014 Annahme des Nationalen Aktionsplans für die nachhaltige Nutzung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 150 mit: «Umsetzung der Richtlinie 2009/128 / EG, die einen Rahmen für Gemeinschaftsmaßnahmen zum Zweck des nachhaltigen Einsatzes von Pestiziden schafft».

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